Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 09.08.2026 · Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (B2B)
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung digitaler Dienstleistungen (insbesondere SevHa First48™ und SevHa TakeOver™ sowie die daran anschließende laufende digitale Betreuung) zwischen der PARGALI GLOBAL Software Limited Company, Barbaros Mah. Civelek Sok. No: 30, Muratpasa / Antalya, Türkiye (nachfolgend „SevHa“) und ihren Kunden.
(2) SevHa richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (z. B. Restaurants, Hotels, Cafés, Handwerksbetriebe, Arzt- und Zahnarztpraxen, Kanzleien, Steuerberatungen, Architekturbüros, Immobilienmakler, Einzelhandelsunternehmen, lokale Dienstleistungsunternehmen sowie sonstige kleine und mittlere Unternehmen).
(3) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande. Der Kunde sichert mit Vertragsschluss zu, ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SevHa stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von SevHa stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Kunde wählt beim Projektstart zwischen SevHa First48™ (§ 3) für den digitalen Neuaufbau und SevHa TakeOver™ (§ 4) für die Übernahme einer bestehenden digitalen Präsenz. Mit dem Start des jeweiligen Projekts gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Erstellung von bis zu drei individuellen Design-Konzepten innerhalb von 48 Stunden ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung durch SevHa (per E-Mail oder in Textform) zustande.
(3) Entscheidet sich der Kunde nach Vorlage der Konzepte aus SevHa First48™ bzw. SevHa TakeOver™ für die Fortführung der Zusammenarbeit, kommt der Vertrag über die laufende digitale Betreuung (§ 5) durch gesonderte Bestätigung bzw. Beauftragung des gewählten Leistungspakets zustande.
§ 3 SevHa First48™ – Leistungsbeschreibung
(1) Im Rahmen von SevHa First48™ erstellt SevHa innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsschluss bis zu drei individuelle digitale Konzeptentwürfe (u. a. Domain-Vorschlag, Website-Gestaltungskonzept) auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen.
(2) Der genaue Leistungsumfang von SevHa First48™ sowie der jeweils gebuchten Leistungspakete ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. dem individuellen Angebot.
(3) SevHa ist bemüht, die 48-Stunden-Frist einzuhalten; hierbei handelt es sich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlicher Termin vereinbart, um eine Zielvorgabe.
§ 4 SevHa TakeOver™ – Leistungsbeschreibung
(1) SevHa TakeOver™ ist der Projektstart für Kunden mit bereits bestehender digitaler Präsenz. Im Rahmen von SevHa TakeOver™ analysiert SevHa die bestehende Website des Kunden, prüft sie auf sicherheitsrelevante Auffälligkeiten sowie auf den Aktualisierungsstand der eingesetzten Systeme und Erweiterungen und erstellt innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsschluss bis zu drei individuelle digitale Konzeptentwürfe.
(2) Die Prüfung nach Absatz 1 erfolgt nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sie ist eine Bestandsaufnahme und keine vollständige Sicherheitszertifizierung; eine Gewähr für das Auffinden sämtlicher Schwachstellen wird nicht übernommen.
(3) Technische Maßnahmen, die den Kunden binden – insbesondere die Übernahme von Domain, Hosting und E-Mail-Postfächern – erfolgen erst, nachdem sich der Kunde für einen der vorgelegten Konzeptentwürfe entschieden hat. Bis dahin bleibt die bestehende Website des Kunden unverändert an ihrem bisherigen Ort.
(4) Entscheidet sich der Kunde gegen alle vorgelegten Konzeptentwürfe, endet das Projekt. Ein Vertrag über die laufende digitale Betreuung (§ 5) kommt nicht zustande, weitere Kosten entstehen nicht, und es wurden keine technischen Änderungen an der bestehenden Website vorgenommen.
(5) Der Kunde stellt SevHa die für Analyse und Übernahme erforderlichen Zugänge zur Verfügung (insbesondere zu Hosting, Content-Management-System, Domainverwaltung und E-Mail-Konten) und sichert zu, zur Erteilung dieser Zugänge berechtigt zu sein. Ist zur Übernahme die Mitwirkung eines bisherigen Dienstleisters erforderlich, bemüht sich SevHa auf Wunsch des Kunden um die Abstimmung; verweigert dieser die Mitwirkung oder verzögert sie, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
(6) SevHa übernimmt die bestehende Website in ihrem vorgefundenen Zustand. Für Mängel, Sicherheitslücken, Rechtsverstöße oder Lizenzverletzungen, die vor der Übernahme entstanden sind, haftet SevHa nicht. Erkennt SevHa im Rahmen der Prüfung nach Absatz 1 solche Umstände, teilt sie diese dem Kunden mit; die Entscheidung über eine Behebung und deren Beauftragung trifft der Kunde.
(7) Der Kunde sichert zu, über sämtliche für Fortführung und Übernahme erforderlichen Rechte an den Inhalten der bestehenden Website zu verfügen (insbesondere an Texten, Bildern, Videos, Schriftarten, Erweiterungen und Programmcode). Er stellt SevHa von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.
(8) Vor der Übernahme erstellt SevHa eine Sicherung des bestehenden Datenbestands. Dem Kunden wird empfohlen, zusätzlich eine eigene Sicherung vorzuhalten.
(9) SevHa richtet die Übernahme so ein, dass Website und E-Mail-Postfächer durchgehend erreichbar bleiben, und schaltet erst nach vorheriger Prüfung um. Kurzzeitige Unterbrechungen, die auf technischen Gegebenheiten außerhalb des Einflussbereichs von SevHa beruhen – insbesondere auf Laufzeiten der Namensauflösung (DNS) oder auf dem Verhalten beteiligter Dritter –, sind hiervon ausgenommen. Eine unterbrechungsfreie Übernahme ist eine Zielvorgabe und keine zugesicherte Eigenschaft, sofern sie nicht ausdrücklich als solche vereinbart wurde.
(10) Der genaue Leistungsumfang von SevHa TakeOver™ sowie der jeweils gebuchten Leistungspakete ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. dem individuellen Angebot. § 3 Absatz 3 gilt für die 48-Stunden-Frist entsprechend.
§ 5 Laufende Betreuung und Leistungspakete
(1) Nach Abschluss von SevHa First48™ kann der Kunde eine laufende digitale Betreuung beauftragen. SevHa bietet hierzu gestaffelte Leistungspakete an („Präsenz“, „Komfort“, „Partner“), die sich im Funktionsumfang, Reaktionszeiten und Umfang der Website-/Domainpflege unterscheiden.
(2) Der konkrete Leistungsumfang des jeweils gebuchten Pakets ergibt sich aus der Paketbeschreibung, die dem Kunden vor Buchung zur Kenntnis gegeben wird.
(3) SevHa ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen Dritter (Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer) zu bedienen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesenen Preise. Die ausgewiesenen Beträge sind Endpreise: Sie entsprechen dem Betrag, der dem Kunden in Rechnung gestellt und eingezogen wird. SevHa schlägt darauf keine weiteren Entgelte auf.
(2) SevHa hat ihren Sitz in der Türkei. Bei Leistungen an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland verlagert sich der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG in das Land des Leistungsempfängers. Die Steuerschuld geht damit auf den Kunden über (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, sogenanntes Reverse-Charge-Verfahren, § 13b UStG). SevHa weist in ihren Rechnungen keine deutsche Umsatzsteuer aus. Der Kunde ist für die Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer in seinem Sitzstaat selbst verantwortlich; dies gilt auch für Kunden, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Der Kunde teilt SevHa seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit, soweit eine solche vorliegt.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus bzw. gemäß dem für das jeweilige Leistungspaket vereinbarten Abrechnungsintervall (z. B. monatlich, jährlich) fällig.
(4) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist SevHa berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zum Ausgleich des Rückstands auszusetzen.
§ 7 Domainregistrierung und -verwaltung
(1) Im Rahmen von SevHa First48™ registriert SevHa im Namen und im Auftrag des Kunden eine von diesem gewählte bzw. vorgeschlagene Domain. Der Kunde wird alleiniger Inhaber der Domain.
(1a) Im Rahmen von SevHa TakeOver™ wird eine bereits bestehende Domain des Kunden übernommen. Der Kunde bleibt oder wird alleiniger Inhaber der Domain. Die Übernahme setzt die Mitwirkung des Kunden voraus, insbesondere die Bereitstellung des Autorisierungscodes (Auth-Code) sowie die Freigabe beim bisherigen Registrar. Ist die Domain nicht auf den Kunden eingetragen, wirkt SevHa auf Wunsch auf eine Umschreibung hin; ein Anspruch auf Übertragung gegenüber Dritten wird dadurch nicht begründet.
(2) Es gelten ergänzend die jeweiligen Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle (Registry) sowie des von SevHa beauftragten Domain-Registrars.
(3) Bei Beendigung der laufenden Betreuung (§ 9) bleibt die Domain im Eigentum des Kunden; SevHa unterstützt auf Wunsch bei einem Transfer zu einem anderen Provider im Rahmen der gesetzlichen und technischen Möglichkeiten.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt SevHa sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Unterlagen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Marken- und Kennzeichenrechte, wettbewerbs- und branchenrechtliche Vorgaben) und stellt SevHa insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Verträge über die laufende digitale Betreuung werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an legal@sevha.de).
§ 10 Gewährleistung
(1) SevHa erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend oder an anderer Stelle dieser AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Da der Kunde ausschließlich als Unternehmer handelt, finden verbraucherschützende Sonderregelungen keine Anwendung.
§ 11 Haftung
(1) SevHa haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet SevHa ebenfalls unbeschränkt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von SevHa der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von SevHa für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
§ 12 Datenschutz
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung finden sich in der Datenschutzerklärung von SevHa.
(2) Soweit SevHa im Rahmen von SevHa TakeOver™ oder der laufenden digitalen Betreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – etwa Daten aus Kontaktformularen, Buchungssystemen, Newsletter-Verteilern oder E-Mail-Postfächern des Kunden –, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm verantworteten Verarbeitung verantwortlich.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von SevHa (Antalya, Türkiye).
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des zugrunde liegenden Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) SevHa behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist. Bestandskunden werden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.